Entschädigung vor Rückgabe

Blogbeitrag für wem gehört die welt?

Die Jewish Claims Conference (JCC) hat einen 50-Millionen-Dollar-Fond für jüdische Familien, denen Eigentum auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gehört, eröffnet. Eine etwa 1.500 Seiten umfassende Liste mit Namen und Firmennamen gibt Auskunft darüber, welche Menschen durch die nationalsozialistische Verfolgung und der damit einhergehenden Arisierung, ihre Wohnungen, Häuser, Firmen und Geschäfte samt Einrichtungen verloren haben und gegenüber der DDR keine Entschädigung einfordern konnten. Meiningen, Gera, Eisenhüttenstadt, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Magdeburg und immer wieder Berlin: Tausende Namen und Leben, die nie wieder erwähnt wurden. Tausende Orte, die auch im sozialistischen Staat einen neuen Besitzer und eine neue Nutzung gefunden hatten – ohne, dass ihre früheren Eigentümer genannt, gewollt, geschweige denn entschädigt wurden. Ein beredtes Beispiel, wie der Umgang mit jüdischem Eigentum vor und nach 1989 mitunter ausfiel, findet sich zum Beispiel am Beispiel der Josephstraße 7 in Leipzig.

Der sogenannte Late Applicant’s Fund (LAF) ermöglicht nun unter bestimmten Bedingungen Zahlungen an Antragsteller, die die Fristen des Goodwill Fund der Claims Conference versäumt haben. Dessen Frist war bereits 2004 abgelaufen und vertrat diejenigen Antragsteller auf Rückgabe ehemaligen Eigentums, die wiederum die Frist im Jahr 1993, die zwischen JCC und der Bundesrepublik verhandelt wurde nicht wahrgenommen haben. „Der Late Applicants’ Fund richtet sich ausschließlich an bestimmte Erben früherer Eigentümer von Liegenschaften in der ehemaligen DDR, die während der NS-Herrschaft verlustig gingen.“ Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.