Zögerliche Justiz

Artikel in der Jungle World vom

Gegen zwei mutmaßlich am Massenmord in Babyn Jar im Jahr 1941 Beteiligte wurde Anzeige gestellt. Doch die Ermittlungen gegen noch lebende NS-Täter verlaufen schleppend.

 

»Also, wenn Sie mich ausfragen wollen, da haben Sie Pech. Ich habe nichts zu verbergen.« Der 95jährige Herbert Wahler wurde stur, als ihn Journalisten konkreter darauf ansprachen, was seine Einheit 1941 in der Ukraine getan hatte. Bis dahin schien er nicht ungern mit dem Team des Fernsehmagazins »Kontraste« über die Kriegszeit zu plaudern. Wahler gehörte während des Zweiten Weltkriegs einer Einheit der Waffen-SS an, die einigen Dokumenten zufolge in die Einsatzgruppe C eingegliedert war.
Dieses hochmobile Mordkommando war unter anderem für das Massaker von Babyn Jar verantwortlich. Am 29. und 30. September 1941 erschossen Mitglieder der Truppenabteilung mit anderen Einheiten in der Schlucht bei Kiew mehr als 30 000 Jüdinnen und Juden. Wahlers Einheit war von Juli bis Oktober der Einsatzgruppe C zugeordnet, in diesem Zeitraum gab es neben dem Massaker von Babyn Jar zahlreiche Massenerschießungen von Jüdinnen und Juden, Roma und behinderten Menschen zwischen dem zentralukrainischen Schytomyr und dem östlicheren Dnjepropetrowsk. Diese ersten Morde erfolgten noch vor der Einrichtung von Ghettos, die Einsatzgruppen folgten unmittelbar den Truppen der Wehrmacht. Ihre perfiden Mordpraktiken wurden erst technisch erprobt und immer weiter entwickelt. Die Erschießungsarten wurden mehrfach geändert und dürften sich bis Babyn Jar eingespielt gehabt haben. Wahler bestätigte vor laufender Kamera, selbst in Kiew gewesen zu sein, was ihn nun in Schwierigkeiten bringen könnte.

Die Journalisten suchten für die Sendung einen weiteren mutmaßlichen Angehörigen dieser Einheit der Einsatzgruppe C auf, den 94jährigen Kurt Gosdek. Er gab an, im Werkstattdienst tätig gewesen zu sein: »Man hatte nur den Arbeitseinsatz gehabt. Nicht das Schießen.« Gosdek bestritt, vom Morden etwas mitbekommen zu haben, und suggerierte, nur das Schießen sei eine ahndungswürdige Tat. Die Rechtsprechung sieht dies jedoch inzwischen in der Regel anders. Thomas Walther, ehemaliges Jurist in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, hat im Zuge des Verfahrens gegen den Sobibor-Wachmann John Demjanjuk erfolgreich dafür gestritten, dass auch die funktionale Beteiligung am Massenmord als »Beihilfe zur Haupttat« gewertet werden kann.
Es reicht also mitunter, die Anwesenheit eines Mitglieds einer verantwortlichen Einheit am Tatort nachzuweisen – eine späte Korrektur, die erhebliche Konsequenzen in NS-Verfahren gehabt hätte. Kurz vor dem Ableben der letzten NS-Täter wird nun in wenigen Fällen nochmals deutlich gemacht, was juristisch möglich gewesen wäre, hätte es die Bereitschaft dazu gegeben. Einige Prozesse kamen jedoch zustande, etwa gegen den »Buchhalter von Auschwitz«, Oskar Gröning, der mit einer Verurteilung endete.

Es ist unwahrscheinlich, dass Gröning seine Haftstrafe noch antreten muss, der Prozess hatte jedoch vor allem für die zahlreich anwesenden Betroffenen eine hohe symbolische Bedeutung. Walther vertrat in der Nebenklage mehr als 50 Auschwitz-Überlebende und Angehörige von Ermordeten. Gegen die zwei mutmaßlichen Täter von Babyn Jar wurde am 3. Oktober zweifach Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Kassel gestellt. Hans-Jürgen Brennecke, der die Anzeige erstattet hat, bezieht sich auf genannte Dokumente und auf Zitate aus dem Beitrag in »Kontraste«. Er verfolgt die Berichterstattung zu NS-Prozessen seit langem und engagiert sich für die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen, oft mit lokalem Bezug zu seinem Wohnort Lüneburg. Brennecke hatte bereits in einem anderen bekannt gewordenen Fall Anzeige erstattet, zuletzt legte er Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die ehemalige KZ-Aufseherin Hilde Michnia ein. Brennecke möchte nicht zum Nazijäger stilisiert werden, vielmehr sei sein Handeln für ihn selbstverständlich: »Mein Rechtsempfinden sagt mir: Jeder Bürger ist moralisch verpflichtet, wenn er von großen Straftaten erfährt, diese anzuzeigen.« Er verweist darauf, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet seien, solche Straftaten von Amts wegen als Offizialdelikt zu verfolgen. Tun sie das nicht, sei das »Strafvereitelung im Amt«.

Es reicht mitunter, die Anwesenheit am Tatort nachzuweisen – eine späte Korrektur, die erhebliche Konsequenzen in NS-Verfahren gehabt hätte.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte auf Anfrage der Jungle World den Eingang der Strafanzeige. Da in der Anzeige jedoch vorgetragen werde, dass der Vorgang schon seit langer Zeit durch die Zentrale Stelle für die Verfolgung natio­nalsozialistischer Verbrechen bearbeitet werde, sei zunächst eine Sachstandsanfrage nach Ludwigsburg veranlasst worden. Eine Antwort liege noch nicht vor. Die Anzeige bietet nun die Gelegenheit, die Staatsanwaltschaften etwas schneller zu ihrer bisher versäumten Arbeit zu bewegen. Brennecke sieht sich dabei als »Postbote zwischen Ludwigsburg und den örtlich Zuständigen, was Aufgabe von Ludwigsburg gewesen wäre«. Denn die Informationen, auf deren Grundlage man hätte handeln können, lagen in Deutschland bereits seit Jahren vor. 2014 übergab der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Efraim Zuroff, der Zentralen Stelle eine Liste mit lebenden NS-Tätern, auf der auch Wahler und Gosdeck verzeichnet waren. Der Leiter der Zentralstelle, Jens Rommel, hat nun auf den Vorwurf, die Arbeit verlaufe zu schleppend, geantwortet, die Personaldecke sei zu dünn.

Käme es in diesem Fall noch zu Gerichtsprozessen oder gar Urteilen, wären dies die ersten gegen Verantwortliche für den Massenmord in Babyn Jar seit 1971. In Darmstadt wurden 1968 sieben Täter zu Haftstrafen verurteilt, in Regensburg 1971 ein weiterer, der auch an anderen Massakern beteiligt gewesen war. Was den Anzeigen nun folgt, ist unklar. Häufig wurde bei für NS-Taten Angeklagten die Verhandlungsfähigkeit erst nach längerer Zeit festgestellt. Ebenso könnte das Verfahren aufgrund eines Mangels an Beweisen oder erwiesener Unschuld eingestellt werden.
Hans-Jürgen Brennecke empfindet die fehlenden Ermittlungen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg als »unerträglich«. Ähnlich äußert sich Raisa Maistrenko, die das Massaker überlebt hat, während ihre Eltern erschossen wurden, im »Kontraste«-Beitrag: »Der Staat, der so etwas zulässt, der hat wohl ein Anliegen. Was kann ich sagen? Es ist natürlich nicht richtig.«
Am Wochenende richtete die Bundeszentrale für politische Bildung in Kiew eine Konferenz zur Erinnerung an Babyn Jar aus, der Titel lautete: »Mapping Memories 2017: Babyn Jar and other ›forgotten‹ sites of the Holocaust«. Bislang sind die Massenerschießungen in der damaligen Sowjetunion relativ wenig bekannt. Stattdessen dient meist allein »Auschwitz« als Chiffre für die Shoah, das Bild des Massenmords ist allein mit den Gaskammern verbunden. Die späten Prozesse bieten nun auch die Möglichkeit, den Blickwinkel zu erweitern und eine Beschäftigung mit dem »holocaust by bullets« (Patrick Debois) zu forcieren.

Das Sonderkommando 4a, das zur Einsatzgruppe C gehörte, führte die Praxis des Mordens fort und nutzte die erworbene »Expertise« später im Rahmen von Terror- und »Sühnemaßnahmen« auch gegen die nichtjüdische Bevölkerung. Unter dem Kommando des SS-Sturmbannführers Theodor Christensen ermordeten SS-Mitglieder zusammen mit ungarischen Besatzungstruppen sowie ukrainischen Schutzmannschaften am 1. März 1943 zwischen 1 500 und 7 000 Menschen in der Kleinstadt Korjukiwka, in der heutigen Nordukraine. Sie brannten die Stadt und mehrere benachbarte Dörfer nieder. Ähnlich war Christensens Einheit bereits seit November 1942 in 18 Dörfern und Kleinstädten vorgegangen.