Bewusstseinsperipherie #1

Kurz gemeldet am Stück

Bereits Ende Mai nahm sich der Inhaftierte Peter John in der JVA Tegel das Leben. Sprecher der Insassenvertretung und der Gesamtverwahrtenvertretung äußerten sich nun mit diesem Bericht dazu. Die Verfasser gehen vor allem auf die „Sonderbehandlung“ ein, der John seit langer Zeit seitens der Anstalt ausgesetzt war. 2012 kam es zu einem Skandal, nachdem die Redaktion der Gefangenenzeitung der Lichtblick öffentlich gemacht hatte, er sei auf der Sonderstation B1 bei reduzierter Nahrung gehalten worden.

In Pinneberg bei Hamburg gewährt die Jüdische Gemeinde seit Ende Juni Ashraf O. Kirchenasyl und hat ihn damit vor der Abschiebung nach Ungarn bewahrt. Aus dem Sudan war er vor Verfolgung geflohen, dort droht ihm die Todesstrafe. Ungarn ist das erste EU-Land, in dem er registriert wurde. Ab dem 3. August hat Ashraf O. die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, weil er sich dann ein halbes Jahr in Deutschland befindet. Die Anerkennungsquote für Menschen aus dem Sudan ist vergleichsweise hoch.

Es ist vermutlich das erste Mal, dass eine Synagoge in Deutschland Kirchenasyl gewährt. Wolfgang Seibert, Vorsitzender der Gemeinde, begründet dies einerseits religiös und zitiert aus dem Zweiten Buch Moses: „Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.“ Zu seiner Entscheidung habe ihn aber auch das Wissen um die Erfahrung mit Flucht und Vertreibung, die sich durch die jüdische Geschichte ziehe, gebracht. Er wolle sich nicht mitschuldig machen. Rückendeckung bekommt er dafür nicht nur vom Rabbiner der Gemeinde, sondern auch von zahlreichen Unterstützer_innen. Spenden wie auch aktive Unterstützung sind nach wie vor gerne gesehen.

In Murmansk (Nordwestrussland) läuft momentan ein Gerichtsverfahren gegen die NGO Humanistische Jugendbewegung (GDM). Grundlage ist das Gesetz gegen „Ausländische Agenten“. Der NGO droht das Verbot, sollten sie offiziell als solche gebrandmarkt werden. Das Verfahren ist momentan bis zum 10. September ausgesetzt. Bis dahin soll ein neues „psychologisch-linguistisches Gutachten“ von Texten aus der von GDM herausgegebenen „Jugend für Menschenrechte Zeitung“ erstellt und und ein neuer Prozesstermin festgelegt werden. In Deutschland hat sich eine breite Solikampagne entwickelt.